Allgemeine Nutzungsbedingungen von StylHive
Übersetzung. Bei Abweichungen ist allein die französische Fassung rechtsverbindlich.
Version 2026-10-11 — gültig ab ihrer Veröffentlichung.
1. Gegenstand
Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen (die „Bedingungen“) regeln die Nutzung von StylHive, einer App zur Verwaltung von Bienenständen, die für Android und im Web unter der Adresse app.stylhive.com verfügbar ist (der „Dienst“) und von der Person angeboten wird, die in der Datenschutzerklärung als Verantwortlicher genannt ist (der „Anbieter“).
Zusammen mit dem sie ergänzenden Anhang zur Auftragsverarbeitung und der Datenschutzerklärung, auf die sie verweisen, bilden sie die Vereinbarung zwischen dem Anbieter und jeder Person, die ein Konto anlegt (der „Nutzer“).
2. Begriffsbestimmungen
- Konto: der persönliche Zugang zum Dienst, geschützt durch eine E-Mail-Adresse und ein Passwort.
- Imkerei: der Bereich, in dem Bienenstände, Beuten, Völker, Königinnen, Durchsichten und Maßnahmen abgelegt werden. Eine Imkerei hat genau einen Inhaber und kann eingeladene Mitglieder aufnehmen, als Imker oder als Leser.
- Daten: alles, was der Nutzer in den Dienst eingibt oder von den Mitgliedern seiner Imkerei eingeben lässt.
3. Annahme
Die Eröffnung eines Kontos setzt die ausdrückliche Annahme dieser Bedingungen voraus, und zwar über ein Kontrollkästchen, das niemals vorab angekreuzt ist. Die angenommene Fassung und das Datum der Annahme werden gespeichert.
Jede wesentliche Änderung der Bedingungen wird dem Nutzer vor ihrem Inkrafttreten in der App mitgeteilt und muss erneut angenommen werden, damit der Dienst weiter genutzt werden kann. Ein Nutzer, der sie nicht annimmt, kann sein Konto löschen, nachdem er seine Daten exportiert hat.
4. Wer ein Konto eröffnen kann
Der Dienst steht Personen ab fünfzehn Jahren offen. Mit der Annahme dieser Bedingungen erklärt der Nutzer, dieses Alter erreicht zu haben. Ein jüngeres Kind, das an einem Schulbienenstand mitwirkt, eröffnet kein Konto: Die es betreffenden Einträge nimmt eine Betreuungsperson unter deren eigenem Konto vor.
Ein Konto ist persönlich. Der Nutzer hält seine Zugangsdaten geheim und benachrichtigt den Anbieter unverzüglich, wenn er vermutet, dass ein Dritter sie kennt.
5. Beschreibung des Dienstes und Unentgeltlichkeit
StylHive hilft dem Imker, seinen Bienenbestand zu verfolgen: Bienenstände, Beuten, Völker, Königinnen, Durchsichten, Maßnahmen, saisonale Erinnerungen sowie die Erstellung eines Bestandsbuchs (registre d'élevage) aus den Einträgen. Der Dienst funktioniert ohne Netz und synchronisiert sich, sobald wieder Netz verfügbar ist.
Der Dienst ist kostenlos. Der Anbieter kann mit einer Frist von zwei Monaten ein kostenpflichtiges Angebot einführen, zum Beispiel ab einer bestimmten Anzahl von Beuten. Die bisherige Unentgeltlichkeit begründet keinen Anspruch auf künftige Unentgeltlichkeit; für einen bereits abgelaufenen Zeitraum wird niemals ein Betrag fällig.
6. Wozu sich der Anbieter verpflichtet und wozu nicht
StylHive ist in erster Linie ein kostenloser Dienst, der helfen soll. Der Anbieter wendet dafür jede zumutbare Sorgfalt auf — es handelt sich um eine Bemühenspflicht (obligation de moyens), nicht um eine Erfolgspflicht (obligation de résultat) —, und zwar in folgenden Grenzen:
- Verfügbarkeit. Für den Dienst besteht keinerlei Zusage hinsichtlich Verfügbarkeit, Wiederherstellungszeit oder Servicelevel. Er kann unterbrochen, eingeschränkt oder ausgesetzt werden, insbesondere bei einer Störung, bei Wartungsarbeiten oder beim Ausfall eines Dienstleisters.
- Mängel. Die App kann Fehler enthalten. Der Anbieter behebt sie im Rahmen seiner Möglichkeiten.
- Beratung. Die saisonalen Erinnerungen und alle angezeigten Hinweise sind einstellbare Gedächtnisstützen. Sie stellen weder eine tierärztliche noch eine gesundheitliche noch eine fachliche Beratung dar. Allein der Nutzer entscheidet über die Führung seines Bienenbestands und über die Behandlungen, die er vornimmt.
- Gesetzliche Pflichten. StylHive hilft beim Führen eines Bestandsbuchs. Der Anbieter garantiert nicht, dass das erstellte Dokument einer Kontrolle standhält, noch dass die Meldepflichten des Nutzers erfüllt sind: Führung, Richtigkeit und Aufbewahrung des Bestandsbuchs sowie die vorgeschriebenen Meldungen (insbesondere die jährliche Meldung der Beuten) bleiben allein in der Verantwortung des Imkers. Die Belege, die dem Bestandsbuch beizufügen sind (Verschreibungen, Rechnungen, Analysen …), werden vom Dienst nicht aufbewahrt.
- Datensicherung. Der Anbieter sichert die Daten regelmäßig, garantiert jedoch nicht die Wiederherstellung verlorener Daten. Der vollständige Export der Daten ist kostenlos, unbegrenzt und jederzeit verfügbar: Es wird empfohlen, ihn regelmäßig zu nutzen. Einträge, die ohne Netz vorgenommen und noch nicht gesendet wurden, existieren nur auf dem Gerät, auf dem sie erfasst wurden; die App weist darauf hin.
- Weiterentwicklung und Einstellung. Der Anbieter kann den Dienst aus technischen, sicherheitsbezogenen oder regulatorischen Gründen oder zu seiner Verbesserung weiterentwickeln. Schränkt eine Änderung eine genutzte Funktion erheblich ein, wird der Nutzer mindestens dreißig Tage im Voraus informiert und kann, wenn er sie ablehnt, sein Konto löschen, nachdem er seine Daten exportiert hat. Der Anbieter kann den Dienst auch einstellen, mit einer Frist von zwei Monaten, die in der App und per E-Mail angekündigt wird und während der jeder seine Daten exportieren kann.
7. Haftung
Der Anbieter haftet für Verletzungen der in Artikel 6 festgelegten Pflichten nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
Er haftet nicht für Schäden, die sich aus der Führung des Bienenbestands und aus gesundheitlichen Entscheidungen ergeben, die dem Imker obliegen; aus der Unrichtigkeit der vom Nutzer oder von den Mitgliedern seiner Imkerei eingegebenen Daten; aus höherer Gewalt; aus einer Nutzung des Dienstes, die gegen diese Bedingungen verstößt.
Nichts in diesen Bedingungen schließt seine Haftung bei Vorsatz bzw. Arglist (dol), bei grobem Verschulden (faute lourde) oder bei Personenschäden aus oder beschränkt sie, noch die Rechte, die das Gesetz dem Verbraucher zwingend einräumt.
8. Pflichten des Nutzers
Der Nutzer verpflichtet sich,
- eine zutreffende E-Mail-Adresse anzugeben und sie aktuell zu halten;
- zutreffende und rechtmäßige Daten einzugeben und den Dienst nicht zu rechtswidrigen Zwecken zu nutzen;
- nicht zu versuchen, auf die Daten anderer zuzugreifen, die Schutzmechanismen des Dienstes zu umgehen oder seinen Betrieb zu stören, zum Beispiel durch automatisierte Anfragen;
- in seine Imkerei nur Personen einzuladen, die er kennt, und sie darüber zu informieren, wie ihre Einträge verwendet werden; lädt er Beschäftigte ein, sie vorab zu informieren und gegebenenfalls seine Arbeitnehmervertretung (comité social et économique) anzuhören.
9. Imkerei, Mitglieder und Rollen
Der Inhaber einer Imkerei lädt Mitglieder über einen achtundvierzig Stunden gültigen Link ein, entweder in der Rolle Imker (erfasst Einträge) oder Leser (sieht ein). Er kann ein Mitglied jederzeit entfernen und die Inhaberschaft der Imkerei auf einen Imker übertragen, der ihr Mitglied ist: Er verlässt sie dann, und der neue Inhaber wird für die Zukunft ihr Verantwortlicher.
Die Einträge eines Mitglieds tragen seinen Namen und bleiben ihm zugeordnet, in der Imkerei auch nach seinem Ausscheiden: Das verlangt die Nachvollziehbarkeit des Bestandsbuchs. Das Mitglied wird darüber informiert, bevor es der Imkerei beitritt.
Für die Daten seiner Imkerei ist der Inhaber Verantwortlicher im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 („DSGVO“); der Anbieter handelt als sein Auftragsverarbeiter nach Maßgabe des nachstehenden Anhangs. Für die Daten seines eigenen Kontos (Identität, E-Mail-Adresse, Sprache, Einwilligungen) ist für jeden Nutzer der Anbieter der Verantwortliche, wie in der Datenschutzerklärung erläutert.
10. Eigentum
Der Code, der Name StylHive, seine Logos, seine Texte und seine Abbildungen gehören dem Anbieter. Ihre Vervielfältigung außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung des Dienstes ist nicht gestattet.
Die Daten gehören dem Nutzer. Er gestattet dem Anbieter, sie ausschließlich zur Erbringung des Dienstes zu speichern, zu vervielfältigen und anzuzeigen. Der Anbieter verkauft sie nicht, überträgt sie nicht und verwertet sie zu keinem anderen Zweck als der Erbringung und Verbesserung des Dienstes, in Form von Statistiken, die weder Namen noch Standorte enthalten. Der Nutzer kann sie jederzeit in einem offenen Format exportieren.
Wie bei jedem gehosteten Dienst hat der Anbieter als Administrator technischen Zugriff auf die Daten. Er verpflichtet sich, die Daten einer Imkerei nicht einzusehen, außer: wenn ihr Inhaber in der App einen Zugang für den Support freigibt (nur Lesezugriff, höchstens zweiundsiebzig Stunden, widerruflich); soweit es zur Wiederherstellung des Dienstes oder zur Wiederherstellung oder Löschung von Daten unbedingt erforderlich ist; auf Anordnung einer gesetzlich befugten Behörde.
11. Laufzeit, Sperrung und Kündigung
Diese Bedingungen gelten, solange das Konto besteht.
Der Nutzer kann sein Konto jederzeit in der App oder im Web löschen. Vorher wird ihm ein Export angeboten. Ist das Konto alleiniger Inhaber einer Imkerei, in der weitere Mitglieder arbeiten, muss vor der Löschung zunächst die Inhaberschaft übertragen werden. Die Löschung wird für den Nutzer sofort wirksam; die endgültige Löschung erfolgt innerhalb von dreißig Tagen, wobei die verschlüsselten Sicherungen im Rotationsverfahren innerhalb von sechs Monaten vernichtet werden.
Der Anbieter kann ein Konto bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen diese Bedingungen sperren oder schließen, nachdem eine Abmahnung fünfzehn Tage lang erfolglos geblieben ist, außer in dringenden Fällen, in denen die Sicherheit des Dienstes oder Dritter betroffen ist. Jede Sperrung wird schriftlich begründet. Der Nutzer kann seine Daten noch dreißig Tage lang exportieren.
Ein Konto, mit dem sich drei Jahre lang niemand angemeldet hat, wird gelöscht, nachdem einen Monat zuvor eine Warnung an seine E-Mail-Adresse gesendet wurde.
12. Personenbezogene Daten
Die Verarbeitungen personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung beschrieben, die in der App und ohne Konto zugänglich ist. Die Pflichten des Anbieters als Auftragsverarbeiter des Inhabers einer Imkerei sind im nachstehenden Anhang zur Auftragsverarbeitung festgelegt.
13. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Diese Bedingungen unterliegen französischem Recht, unbeschadet der zwingenden Bestimmungen des Landes, in dem ein Nutzer, der Verbraucher ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Bei Schwierigkeiten wird der Nutzer gebeten, sich zunächst schriftlich an den Anbieter zu wenden, unter der im Impressum angegebenen Adresse: Die meisten Schwierigkeiten lassen sich so lösen. Kommt keine Einigung zustande, wird der Streit vor die nach den allgemeinen Vorschriften zuständigen Gerichte gebracht; ein Nutzer, der Verbraucher ist, kann nach seiner Wahl das Gericht des Ortes anrufen, an dem er bei Vertragsschluss oder bei Eintritt des schädigenden Ereignisses wohnte.
Sobald es ein kostenpflichtiges Angebot gibt, nennt der Anbieter die Verbraucherschlichtungsstelle (médiateur de la consommation), die ein Nutzer, der Verbraucher ist, kostenlos anrufen kann.
Anhang — Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Artikel 28 DSGVO)
A.1 Parteien und Gegenstand
Dieser Anhang bindet den Inhaber einer Imkerei (der „Verantwortliche“) und den Anbieter (der „Auftragsverarbeiter“), soweit der Verantwortliche der DSGVO unterliegt — was bei einem Imker, der seinen Bienenstand ausschließlich als Hobby betreibt, nicht der Fall ist. Er gilt für die personenbezogenen Daten, die der Verantwortliche und die Mitglieder seiner Imkerei in den Dienst eingeben und die der Anbieter in seinem Auftrag verarbeitet.
Für seine eigenen Zwecke — Sicherheit des Dienstes, Datensicherungen, Nutzungsstatistiken ohne Namen und Standorte — handelt der Anbieter als Verantwortlicher nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.
A.2 Beschreibung der Verarbeitung
- Art und Zweck: Hosting, Synchronisierung, Anzeige und Export der Daten der Imkerei, damit der Verantwortliche seinen Bienenbestand verfolgen und sein Bestandsbuch führen kann.
- Dauer: die Dauer der Nutzung des Dienstes durch die Imkerei, anschließend die Zeit bis zur Löschung gemäß Artikel A.8.
- Betroffene Personen: der Verantwortliche, die Mitglieder seiner Imkerei sowie Dritte, deren Name eingegeben wird: diejenigen, die das Bestandsbuch verlangt (Bienensachverständiger [agent sanitaire], Tierarzt, Person, die eine Auffälligkeit festgestellt hat), und der Grundeigentümer eines Bienenstands.
- Datenkategorien: Namen und E-Mail-Adressen der Mitglieder; Angaben zum Unternehmen (Firma, Anschrift, Telefon, E-Mail, SIRET-Nummer, Imkernummer, Versicherer); GPS-Koordinaten der Bienenstände; imkerliche Daten (Beuten, Völker, Königinnen, Durchsichten, Maßnahmen, Behandlungen, Ernten) und deren Urheber; Name und Funktion der im Bestandsbuch genannten Dritten, Name des Grundeigentümers eines Bienenstands. Besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Artikel 9 DSGVO sind nicht vorgesehen; der Verantwortliche sieht davon ab, solche einzugeben.
A.3 Weisungen
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, auch in Bezug auf Übermittlungen außerhalb der Europäischen Union. Diese Bedingungen und die Nutzung des Dienstes durch den Verantwortlichen (Eingabe, Änderung, Einladung, Export, Löschung) stellen diese Weisungen dar. Ist der Auftragsverarbeiter der Auffassung, dass eine Weisung gegen die DSGVO verstößt, informiert er den Verantwortlichen.
A.4 Vertraulichkeit
Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der Daten befugten Personen schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichten. Er hat als Administrator technischen Zugriff auf die Daten und verpflichtet sich, die Daten einer Imkerei nur einzusehen: wenn der Verantwortliche ihm in der App den Zugang freigibt (nur Lesezugriff, höchstens zweiundsiebzig Stunden, widerruflich, niemals der Standort der Bienenstände oder die Mitgliederliste); soweit es zur Wiederherstellung des Dienstes oder zur Wiederherstellung oder Löschung von Daten unbedingt erforderlich ist; auf Anordnung einer gesetzlich befugten Behörde.
A.5 Sicherheit
Der Auftragsverarbeiter trifft die Maßnahmen nach Artikel 32 DSGVO, insbesondere: Verschlüsselung der Übertragungen und der ruhenden Daten beim Hosting-Anbieter; serverseitig durchgesetzte Zugriffsregeln, die jede Imkerei und jede Rolle voneinander abschotten; Standort der Bienenstände in einem gesonderten Dokument, standardmäßig für Leser und für den Support gesperrt; Prüfung der Echtheit der App (App Check); verschlüsselte, offline aufbewahrte Datensicherungen.
A.6 Weitere Auftragsverarbeiter
Der Verantwortliche erteilt eine allgemeine Genehmigung für den Einsatz der in der Datenschutzerklärung aufgeführten weiteren Auftragsverarbeiter, insbesondere Google Ireland Limited (Hosting der Datenbank in Paris, Authentifizierung, Auslieferung der Website) und, ausschließlich für technische Daten und mit Einwilligung des jeweiligen Nutzers, Google LLC. Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen über jede Hinzuziehung oder Ersetzung durch einen Hinweis in der App und per E-Mail mindestens dreißig Tage im Voraus, damit dieser Einspruch erheben kann, indem er die Nutzung des Dienstes beendet und seine Daten exportiert. Er erlegt jedem von ihnen Pflichten auf, die denen dieses Anhangs gleichwertig sind.
A.7 Unterstützung des Verantwortlichen
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen nach Möglichkeit
- bei der Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der Rechte der betroffenen Personen — die App ermöglicht es, die Daten einzusehen, zu berichtigen, zu exportieren und zu löschen sowie ein Mitglied zu entfernen;
- bei der Erfüllung seiner Pflichten zur Sicherheit, zur Meldung von Verletzungen und gegebenenfalls zur Datenschutz-Folgenabschätzung und zur vorherigen Konsultation der Aufsichtsbehörde.
Er meldet dem Verantwortlichen jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die seine Imkerei betrifft, unverzüglich und spätestens achtundvierzig Stunden, nachdem sie ihm bekannt geworden ist, mit den verfügbaren Informationen.
A.8 Ende der Verarbeitung
Bei Löschung der Imkerei erhält der Verantwortliche seine Daten über den Export (vollständig, in einem offenen Format, jederzeit und bis zum letzten Tag verfügbar); anschließend löscht der Auftragsverarbeiter sie: sofortige logische Löschung, endgültige Löschung innerhalb von dreißig Tagen, Vernichtung der verschlüsselten Sicherungen im Rotationsverfahren innerhalb von sechs Monaten. Darüber hinaus bewahrt er keine Kopie auf, sofern keine gesetzliche Pflicht besteht.
A.9 Nachweise und Überprüfungen
Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung dieses Anhangs erforderlich sind, und ermöglicht Überprüfungen durch den Verantwortlichen oder einen von ihm beauftragten Prüfer, auf begründeten Antrag, mit angemessener Vorankündigung, ohne Zugang zu den Daten anderer Imkereien. Die Kosten der Überprüfung, einschließlich der Vergütung des Prüfers, trägt allein der Verantwortliche; der Auftragsverarbeiter trägt keine davon. Maßgeblich für die Dokumentation der Sicherheitsmaßnahmen und der Unterauftragsverarbeiter des Hosting-Anbieters ist die von Google veröffentlichte Dokumentation.
A.10 Verzeichnis
Der Auftragsverarbeiter führt das in Artikel 30 Absatz 2 DSGVO vorgesehene Verzeichnis aller Kategorien von im Auftrag von Verantwortlichen durchgeführten Tätigkeiten der Verarbeitung.